FAQ

Die Eichung meines Hauptwasserzählers ist abgelaufen. Hat das Auswirkungen auf die Funktion? Muss dieser ausgewechselt werden?

Die von uns eingesetzten Wasserzähler verlieren Ihre Messgenauigkeit nicht mit dem Ende der Eichfrist. Der Wasserverband Nordhannover nutzt die Stichprobenprüfung für Verbrauchsmessgeräte. Hierbei wird ein Teil der zu tauschenden Zähler durch die Eichbehörde auf ihre Zuverlässigkeit und Messgenauigkeit überprüft. Sollten diese Zähler den Vorgaben entsprechen, können alle Zähler die unter vergleichbaren Einsatzbedingungen betrieben werden, weitere drei Jahre im Netz des Versorgungsunternehmens verbleiben. Nach diesen drei Jahren kann dieser Vorgang wiederholt werden und es kann eine weitere Verlängerung erfolgen. Der Wasserverband Nordhannover tauscht dann spätestens nach 12 Jahren alle Zähler aus.
Sollte Ihr Wasserzähler gewechselt werden müssen, werden wir, oder eine von uns beauftragte Firma, mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Ihnen entstehen dadurch selbstverständlich keine Kosten.

Wie hoch sind die Kosten für die Herstellung eines Hausanschlusses?

Auf Grund der individuellen Berechnung eines jeden Hausanschlusses, kann man die Kosten schlecht pauschalisieren. Die Kosten variieren je nach Lage des Hauses und der Anzahl der installierten Zapfstellen im Haus und lassen sich daher nicht pauschal bestimmen.  

Ich möchte einen Hausanschluss beantragen. Welchen Antrag muss ich dazu ausfüllen bzw. welche Unterlagen muss ich einreichen?

Damit die Herstellung eines Hausanschluss korrekt beantragt wird, nutzen Sie bitte das Formular Antrag auf Herstellung/ Veränderung eines Hausanschlusses. Bitte füllen Sie die erste Seite vollständig aus. Auf der zweiten Seite können Sie zwischen einer pauschalierten oder individiellen Berechnung auswählen. Sofern Sie bei der Beantragung noch keinen Installateur für Ihr Bauvorhaben beauftragt haben, können Sie uns den Antrag trotzdem zukommen lassen. Der Installateur muss jedoch vor der Herstellung des Anschlusses bei uns bekanntgeben werden. Zur Vervollständigung müssen Sie dem Antrag noch einen Lageplan mit allen Gebäude- und Grundstücksgrenzen, sowie ein Grundriss mit Angabe des gewünschten Zählerplatzes beifügen. Alle Unterlagen müssen uns im Original vorliegen. Nutzen Sie daher bitte den Postweg oder kommen Sie persönlich bei uns vorbei.

Ich habe ein Haus ver- bzw. gekauft. Wie beende ich meinen Vertrag?/ Wie melde ich mich an?

Zur Vereinfachung der Abwicklung nutzen Sie in beiden Fälle am besten unser Formular An- und Abmeldung/ Endabrechnung. Dort werden alle notwendigen Informationen erhoben, die wir für einen Vertragswechsel benötigen. Das Formular können Sie gerne faxen, uns als Anhang einer E-Mail oder per Post zukommen lassen.

Natürlich können Sie uns auch eine formlose E-Mail oder ein Schreiben zuschicken und das Formular nur als Orientierungshilfe nutzen.

Ich benötige für mein Bauvorhaben Bauwasser. Wie bekomme ich das?

In unserem Versorgungsgebiet sichern wir die Versorgung der Baustellen mit Wasser mittels Standrohren, welche auf einen Unterflurhydranten aufgesetzt werden. Diese können bei uns in der „Herrenhäuser Straße 61, Wettmar“ zu unseren Öffnungszeiten ausgeliehen werden. Bei Abholung müssten Sie für ein Standrohr mit ¾ -Zoll-Anschluss eine Sicherheitsgebühr in Bar, als Scheck oder mittels EC (Maestro) Karte, in Höhe von 600,00 €, für ein Standrohr mit 2-Zoll-Anschluss (C-Rohr) 900,00 € hinterlegen. Die hinterlegte Gebühr wird dann nach Rückgabe des Standrohres, abzüglich eventuell entstandener Schäden oder anderer offener Posten, auf Ihr Bankkonto erstattet.

Die Grundgebühr pro angefangenem Kalendermonat für beide Arten von Standrohren beträgt 40,13 € (inkl. 7% MwSt). In dieser Gebühr ist pro Monat ein Verbrauch von bis zu 20 m³ enthalten. Die Abrechnung der Grundgebühr findet quartalsmäßig statt. Sofern Sie nicht wissen wo der nächste Hydrant für Ihr Bauvorhaben liegt, können wir Ihnen gerne einen Auskunftsplan ausdrucken und mitgeben.

Was muss ich tun, wenn ich einen Gartenzähler installieren lassen möchte?

Zur Bewässerung Ihres Gartens oder für die Versorgung von Tieren können Sie sich einen Zwischenzähler, einen sogenannten Gartenzähler installieren lassen. Die darüber gemessenen Verbräuche sind von den Abwassergebühren befreit. Für die Montage des Zählers beauftragen Sie bitte einen Installateur Ihrer Wahl. Sobald der Anschluss erfolgt ist, muss der Zähler bei Ihrer zuständigen Gemeinde oder Stadt angemeldet werden. Vereinzelt wird für die Abnahme eine Gebühr erhoben. Bitte beachten Sie auch, dass ein solcher Zähler der Pflicht zur Eichung unterliegt und somit alle sechs Jahre ausgetauscht oder geeicht werden muss. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.