Zur Bewässerung Ihres Gartens oder für die Versorgung von Tieren können Sie sich einen Zwischenzähler, einen sogenannten Gartenzähler installieren lassen. Die darüber gemessenen Verbräuche sind von den Abwassergebühren befreit. Für die Montage des Zählers beauftragen Sie bitte einen Installateur Ihrer Wahl. Sobald der Anschluss erfolgt ist, muss der Zähler bei Ihrer zuständigen Gemeinde oder Stadt angemeldet werden. Vereinzelt wird für die Abnahme eine Gebühr erhoben. Bitte beachten Sie auch, dass ein solcher Zähler der Pflicht zur Eichung unterliegt und somit alle sechs Jahre ausgetauscht oder geeicht werden muss. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

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