Wasserzählerauswechslung in den Ortschaften Beinhorn, Dachtmissen, Schillerslage, Sorgensen und Höver
Nach dem Eichgesetz müssen alle Messgeräte zur Bestimmung der Durchflussstärke von Flüssigkeiten geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Das bedeutet, dass die zurzeit bei unseren Kunden in den oben genannten Ortschaften installierten Wasserzähler ausgewechselt werden müssen. Das Gesetz verpflichtet uns zu einer Nacheichung (Austausch der Zähler).
Die Wasserzähler werden durch die Fa. wabtec GmbH, Bövergeest 109, 25826 Sankt Peter-Ording ausgewechselt. Die Mitarbeiter der Fa. wabtec GmbH führen eine Legitimation des WVN mit sich.
Der Zählerwechsel beginnt am 28.11.2024. Alle Kunden erhalten ein Anschreiben mit einem Terminvorschlag der Fa. wabtec GmbH.
Terminänderungen können unter der Telefonnummer abgestimmt werden, die sich auf dem Terminvorschlag befindet.
Wir bitten unsere Kunden, zur schnellen und reibungslosen Abwicklung der Arbeiten beizutragen, in dem Sie die Zählerräume zugänglich halten und den Schlüssel zum Zählerraum bei längerer Abwesenheit gegebenenfalls bei einem Nachbarn deponieren. Die Zählerauswechselung erfolgt für Sie ohne Kostenberechnung.
Zum Einbau kommen Ultraschallwasserzähler mit Funkmodul. Wenn Sie die Möglichkeit der Auslesung für Ihre Hausinstallation nutzen möchten, teilen Sie das dem Monteuer der Firma wabtec bitte vor dem Wechsel mit. Informationen über den Wasserzähler erhalten Sie unter https://www.wvn.de/index.php/kundenbereich/wasserzaehler.
Des weiteren wird Ihre Installation, soweit sichtbar, nach DIN 1988 auf vorhandene notwendige Armaturen wie z. B. Druckminderer und Feinfilter sowie auf nicht zulässige Verbindungen zwischen Trinkwassersystem und evtl. vorhandenen Nichttrinkwassersystemen (Regenwassernutzungsanlage, Brunnenwasseranlage, etc.) überprüft. Auch diese Überprüfung ist für Sie kostenlos.
Wasserverband Nordhannover