Allgemeinverfügung zur Bewässerungs-Einschränkung der Region Hannover
Von 1. Juni bis 30. September in der Zeit von 11 bis 17 Uhr und ab einer Temperatur von 27 Grad dürfen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten sowie Sportanlagen wie Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätze nicht bewässert werden. Die Allgemeinverfügung kann vor dem 30.09.2024 vorzeitig widerrufen werden, wenn sich die Situation entspannen sollte.
Lesen Sie hierzu auch die weiteren Information der Region Hannover.
Fragen und Antworten zur Allgemeinverfügung der Region Hannover